Diebstahl ist keine Ehrensache. Nun konnte ein Detektiv dem Gericht verwertbare Beweise liefern und die Täter überführen helfen, welche immer wieder Gegenstände aus einer Firma entwendeten, liest man in der Thüringer Allgemeinen Zeitung in einem Artikel. Ein privater Ermittler gewährt Einblick in seinen spannenden Beruf und wie er zu ihm kam.
Kaum ein Beruf übt eine solche Faszination aus wie der des Privatdetektivs. Spannende Observationen und Ermittlungen sieht man immer wieder im Kino und Fernsehen. Doch das alles hat nicht viel mit der Realität zu tun, sagt ein Detektiv, der sich vor knapp einem Jahr mit einer Privat- und Wirtschaftsdetektei selbstständig gemacht hat und seine Dienste anbietet.
Nach 15 Jahren Berufserfahrung als Rettungskraft im Fahrservice bat ihn ein Freund mit einem Inkassobüro, erfolgreich die Adressdaten eines unbekannt verzogenen Schuldners zu ermitteln. Die erfolgreichen Recherchen ließen bei dem 39-Jährigen die Idee wachsen, daraus eine Dienstleistung zu machen. In einem Jahr Nebentätigkeit für eine niedersächsische Detektei sammelte er Erfahrungen.
Die Qualifikation durch ein Studium bei der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe folgte. Arbeit gibt es heute genug. Ca. 80 Prozent der Fälle kommen aus der Wirtschaft, aus Industrie und Handel und der Rest aus dem Privatbereich. So entpuppen sich Inventurdifferenzen als Diebstähle oder ein überraschender Auftragseinbruch als steuerfreier Zuverdienst eines Mitarbeiters am Wochenende. Zu den jüngsten Beispielen zählen Vorfälle in einer Eichsfelder Logistikfirma, wo über Monate gleich palettenweise Hifi-Technik verschwand. Nach relativ kurzen Observationen durch den Detektiv stellte sich heraus, dass Nachtschicht-Mitarbeiter Dinge im Wert von mehreren 1000 Euro kistenweise mitgehen lassen haben. Eine Sache für Polizei und Staatsanwalt.
Oder ein Chef einer Autowerkstatt, der sich wundert, dass mit der Einstellung eines neuen Gesellen die Aufträge abbrachen. Schnell konnte über den Privatdetektiv geklärt werden, dass sich der neue Mitarbeiter offenbar ein Zubrot verdienen wollte und sich möglicherweise strafbar machte. Weitere Schwerpunkte im gewerblichen Bereich sind Lohnfortzahlungsbetrug, Beschaffung von ladungsfähigen Adressen sowie Wirtschaftsspionage. Im privaten Umfeld spielen häufig Unterhalts- und Sorgerechtsangelegenheiten, Personenermittlungen in Erbschaftsangelegenheiten oder die Beweissicherung bei wiederkehrenden Sachbeschädigungen eine Rolle. Voraussetzung für eine Ermittlung ist laut Juristen ein “berechtigtes Interesse” des Auftraggebers.
Der Privatdetektiv ist kein Lehrberuf und die Berufsbezeichnung in Deutschland nicht geschützt, betont Wagner. Deshalb ist es für Kunden sehr wichtig, sich von der Seriosität und Professionalität des Detektivs zu überzeugen. Ein wichtiges Kriterium ist beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Berufsverband des Detektivgewerbes, welche die Ausbildung zum “Geprüften Detektiv” voraussetzt und ihn zur Einhaltung einer Berufsordnung verpflichtet.
“Die Fälle sind immer wieder aufs Neue spannend und fordernd”, sagt der Privatermittler. Motivierend sei für ihn das Erfolgsgefühl nach einem aufgeklärten Fall und wenn er durch seine Arbeit für Gerechtigkeit gesorgt habe.



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